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3. Die Bilsteiner Zeit

Das südliche Sauerland gehörte um die Jahrtausendwende zur Großgrafschaft der Rheinischen Pfalzgrafen. Unter dem Druck der Kölner Erzbischöfe zogen diese es vor, ihren Machtbereich schwerpunktmäßig in den oberrheinischen Raum zu verlegen. Damit verringert sich das Interesse an der unmittelbaren Ausübung der Grafengewalt im südwestfälischen Bergland und sie vergaben die pfalzgräflichen Rechte in diesem Gebiet als Lehen an die Grafen Sayn. Doch auch deren Wohnsitz im Sayntal bei Koblenz war so entlegen, dass sie ihrerseits den Herren von Gevore (Förde) und späteren Edelherren von Bilstein das südliche Sauerland als Lehen überließen.

Damit besaßen die Bilsteiner alle Grafenrechte in dem ihnen übertragenen Gebiet, einschließlich der Gerichtshoheit, die den Kern der Landeshoheit darstellte.

Dem Gerichts- oder Freibann der Bilsteiner Herren unterstanden alle Freistähle der gesamten Bilsteiner Herrschaft, so auch das Gericht Wenden.

In diesem ihrem Hoheitsbezirk durften die Edelherren Steuern, Wegegelder und Zölle erheben. Außerdem oblag ihnen die Aufsicht über Straßen und Flüsse.

Die Steuern bestanden in Mai- und Herbstbeden, Schutz- und Verteidigungsgeldern, in Naturalabgaben von Korn und Vieh, in Abgaben der Mühlen und in der Grafschuld, die von allen Freigutinhabern zu entrichten waren. (vg. Dazu: G. Becker: Zur Geschichte der Herrschaft Bilstein)

Der Achtbarste aus dem Geschlechte derer von Bilstein war Johann I., Sohn und Nachfolger Dieterich I.,  des Erbauers der Burg.

Der Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg ernannte Johann I. 1283 zum Marschall für Westfalen, als ständigen Vertreter des Herzogs (die Kölner Erzbischöfe waren seit 1180 Herzöge von Westfalen). Damit oblag ihm die Wahrung des Landfriedens, d. h. die Führung des Heerbannes, der Bau von Burgen und die Verwaltung. Wie wenige seiner Zeit, so verkörperte Johann I. das Ideal hochmittelalterlichen Rittertums (Johann starb um 1310).

Nicht so war sein Sohn Dietrich III., 1280 – 1335, der nach seinem Tod das Bilsteiner Erbe antrat, in einer Zeit, in der die hohen Ziele des Rittertums immer weniger galten und die Rechtlosigkeit und das Faustrecht um sich griffen. Es entsprach der Wesensart Dietrichs, behauptete Ansprüche zu vertreten und diesen notfalls mit Waffengewalt Nachdruck zu geben.

Andererseits bemühte er sich in seinem Land um Ordnung und Sicherheit. Aus diesem Bestreben heraus ließ er im östlichen Teil seiner Herrschaft, zur Befriedigung des Landes, um 1300 die Fredeburg errichten.

Mit dem Tode seines kinderlosen ältesten Sohnes Johann II. erlosch um 1363 das Geschlecht der Edelherren von Bilstein. Noch zu Lebzeiten Johann II. hatte 1359 das Haus Sayn seine Lehnsrechte an Bilstein dem Grafen Engelbrecht III, von der Mark verkauft. Dieser zog nach dem Tode des letzten Bilsteiner dessen Herrschaft als erledigtes Lehen ein.

Gleichzeitig begann für das kaum von Fehden und Kriegshändeln heimgesuchte Land eine Zeit großer Unruhe und Bedrängnis. Sie hatte ihre Ursache in der Feindschaft zwischen den Grafen von der Mark und den Erzbischöfen von Köln, die sich in erbitterten Auseinandersetzungen entlud.

Der Kölner Erzbischof hatte seinen Machtbereich gefestigt in den Städten Attendorn (1222) und Olpe (1311) und den Burgen Waldenburg (1248) und Schnellenberg (um 1220).

Durch den kinderlosen Grafen Gottfried von Arnsberg fiel ihm darüber hinaus durch Schenkung noch die Grafschaft Arnsberg zu, womit das Bilsteiner Gebiet der Grafen von der Mark vom kölnischen Besitz umgeben war.

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